Allgemeine Sonderausgaben
Die Liste der Sonderausgaben ist lang und für den Laien oft recht unüberschaubar. Steuerpflichtige, die eine Einkommensteuererklärung abgeben, können neben Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen, auch Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Dazu gehören beispielsweise
- Unterhaltsleistungen an geschiedene Ehegatten,
- Spenden,
- Kirchensteuer,
- Ausgaben für die Berufsausbildung bis zu einem Betrag 6.000 Euro,
- sowie zwei Drittel der Aufwendungen für die Kinderbetreuung bis zum 14. Lebensjahr. ¹
Versicherungs- und Vorsorgeaufwendungen
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen bis zu einer Höhe von 1.900 Euro für Arbeitnehmer:innen, Beamte und Rentner:innen steuerlich berücksichtigt werden. Diese Höchstbeträge gelten, wie bisher, für alle sonstigen Vorsorgeaufwendungen, also auch für Beiträge zu einer Krankenversicherung.
Seit 2010 können die gesamten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die Basisabsicherung als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wobei das Finanzamt lediglich 4 % pauschal für Krankengeld abzieht. Auch die Zahlungen für die private Krankenversicherung werden in Höhe der Basisabsicherung anerkannt. Die Beiträge werden in dieser Höhe auch dann vollständig angesetzt, wenn sie die oben dargestellten Höchstbeträge überschreiten.