Höhe des Spitzensteuersatzes und „Reichensteuer“
Der Spitzensteuersatz ist in letzter Zeit ständig gesunken und beträgt nunmehr maximal 42 %. Er wird auf das zu versteuernde Einkommen angewendet, das 58.597 Euro bzw. 117.194 Euro übersteigt (2022). Lediglich Steuerpflichtige, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 277.826 Euro erzielen, unterliegen dann ab diesem Betrag einem Steuersatz von 45 %. Dieser Steuersatz wird umgangssprachlich auch als „Reichensteuer“ bezeichnet. ²
Auswirkung beim Steuern sparen
Rechnerisch kann für das gesamte Einkommen ein Durchschnittssteuersatz errechnet werden; dieser ist niedriger als der Spitzensteuersatz. Für das konkrete Steuern sparen ist jedoch in erster Linie der höchste Grenzsteuersatz maßgebend.
Denn mögliche zusätzliche Ausgaben, die sich steuerlich auswirken, spielen sich schwerpunktmäßig im Bereich des höchsten Steuersatzes ab, den Steuerpflichtige für Teile Ihres Einkommens zahlen. Die steuerliche Auswirkung kann also bei höheren Einkommen, bei denen Teile diesem Spitzensteuersatz unterliegen, bis zu 42 % der steuerlich relevanten Ausgaben betragen.