Sachverhalt
Wenn man der Meinung ist, dass das Finanzamt den eigenen Angaben in der Einkommensteuererklärung zu eignen Lasten und in unberechtigter Weise nicht in vollem Umfang gefolgt ist, kann man gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch einlegen.
Im Rahmen dieses Einspruchsverfahrens wird ein Steuerbescheid vom Finanzamt jedoch insgesamt und in vollem Umfang nachgeprüft. Dies kann auch durch eine:n andere:n Finanzbeamten:in im Finanzamt erfolgen, der die Angaben in der Steuererklärung vielleicht kritischer als der oder die übliche Sachbearbeiter:in betrachtet.
Hierbei kann sich herausstellen, dass das Finanzamt einen geringfügigen Betrag übersehen hat, der sich nach der Korrektur zu Gunsten des:r Steuerpflichtigen auswirken würde. Stellt man jedoch zugleich fest, dass ein schwerwiegenderer Fehler ebenfalls zu Gunsten des:r Steuerpflichtigen erfolgt ist, wäre der nun genauso zu korrigieren. Insgesamt wäre also infolge des Einspruchsverfahrens eine höhere Steuerlast zu tragen als nach dem ursprünglichen Einkommensteuerbescheid. ¹