Vermögenswirksame Leistungen zählen als Arbeitsentgelt und sollen Arbeitnehmer:innen dabei unterstützen, eigenes Vermögen aufzubauen. Sowohl der Staat, also auch Arbeitgeber wirken beim Vermögensaufbau mit, wobei sich die Zahlungen vom Arbeitgeber auf bis zu 40 Euro pro Monat belaufen können. Die Mindestlaufzeit beträgt 7 Jahre, wobei der Arbeitgeber über einen Zeitraum von 6 Jahren einzahlt.
Arbeitnehmer:innen können zwischen folgenden Anlageformen wählen:
- Bausparvertrag für geplanten Bau oder Kauf einer Immobilie
- Tilgung eines Immobilienkredits (direkte Überweisung auf das Konto des Darlehensvertrags)
- Beteiligungssparen: Banksparen oder Fondssparen
Der Staat unterstützt den Vermögensaufbau durch die Arbeitnehmer-Sparzulage, insofern die vermögenswirksamen Leistungen direkt vom Arbeitgeber gezahlt werden. Die Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage ist abhängig von der gewählten Anlageform:
- Bausparvertrag oder Tilgung eines Immobilienkredits: 9 % auf 470 Euro, also max. 43 Euro pro Jahr
- Fondssparplan: 20 % auf 400 Euro, also max. 80 Euro pro Jahr