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Tierarztkosten steuerlich absetzen – aber wie?

Tierarztkosten steuerlich absetzen – aber wie?

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Die Gebührentabelle der Tierärzte wurde Ende 2022 sehr deutlich angehoben, weshalb die Besitzer:innen nun mit viel höheren Tierarztkosten rechnen müssen. Etwa jeder zweite deutsche Haushalt besitzt ein Haustier und ist damit von der Änderung betroffen. Tatsächlich beteiligt sich das Finanzamt unter Umständen zumindest anteilig an diesen Ausgaben; die Infos dazu erhalten Sie in diesem Beitrag.

Tierarztkosten - Das Wichtigste in Kürze

  • steuerlicher Ansatz der Tierhaltungskosten abhängig vom Grund der Tierhaltung (gewerblich, beruflich oder rein privat)
  • Tierhaltungskosten als Betriebsausgaben bei gewerblicher Nutzung
  • Tierhaltungskosten als Werbungskosten anteilig bei beruflicher Nutzung (vor allem bei Hunden)
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung, Spenden oder Vereinsbeiträge als Sonderausgaben
  • Aufwendungen für Therapie- und Assistenzhunde eventuell als außergewöhnliche Belastungen steuerlich ansetzbar
  • Entgeltliche Versorgung des Tieres im eigenen Haushalt unter Umständen als haushaltsnahe Dienstleistung abzusetzen

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Inhaltsverzeichnis


Ob Sie als Tierhalter:in Tierarztkosten oder weitere Ausgaben für Ihre Fellnase absetzen können, ist davon abhängig, wie das Haustier in Ihren Alltag eingebunden ist.

Tipp: Auch für normale Haustierbesitzer:innen wartet ein Steuertipp am Ende des Beitrags.

Selbständige Haustiere

Wenn ein Haustier selbst „arbeitet“ und Sie als Besitzer:in damit Geld verdienen, sind sämtliche Kosten für die Tierhaltung steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar. Das gilt beispielsweise für folgende Kosten:

  • Versicherung
  • Steuern
  • Transport
  • Unterkunft und Futter
  • Tierarztgebühren
  • Betreuung und Ausbildung

Das betrifft unter anderem die Landwirtschaft, gewerbliche Tierzucht, Therapie-Tiere, Filmtiere, Zirkus/Varieté oder Zoos und Tierparks. Voraussetzung ist also, dass ein landwirtschaftlicher oder gewerblicher Betrieb mit Einkunftserzielungsabsicht besteht. Das Tier gehört dann zum Betriebsvermögen.

Achtung: Ist nicht von einem landwirtschaftlichen oder gewerblichen Nutzen auszugehen, können Sie Ihre Kosten leider steuerlich nicht berücksichtigen.

Sonderfall: Fleißige Haustiere

Mittlerweile ist es Arbeitnehmern:innen oftmals nicht nur gestattet, sondern sogar erwünscht, dass sie ihr Haustier – meistens Hunde – mit zur Arbeit zu nehmen. Unterstützt Sie Ihr Hund bei Ihrer beruflichen Tätigkeit, können Sie Ihre Haustierkosten teilweise berücksichtigen.

Tipp: Je nach Aufgabe muss Ihr Hund keine spezielle Ausbildung absolviert haben. Ihr Hund kann Sie auf unterschiedliche Art und Weise unterstützen.

Beispiele hierfür sind:

  • Hunde als Eisbrecher im Kundenkontakt
  • Testhunde (z. Bsp. bei Futtermittelherstellern)
  • Schulhunde
  • Besuchs- oder Therapiehunde Wachhunde
  • Dienst – oder Rettungshunde

Abhängig von der Häufigkeit und Intensität der beruflichen Verwendung werden vom Finanzamt bis zu 50 % der laufenden Kosten als Werbungskosten anerkannt. Spezielle Ausbildungskosten für einen derartigen Vierbeiner sind sogar vollständig absetzbar.

Achtung: Das gilt natürlich nur dann, wenn die Kosten nicht bereits vom Arbeitgeber erstattet wurden.

Besondere Ausgaben der Tierhalter:innen

Die monatlichen Kosten von Haustierhaltern betragen je nach Tierart und Größe 50 bis 100 Euro für Futter, Hundesteuer, Versicherung, Impfungen und weitere Tierarztkosten. Allerdings sind nach oben keine Grenzen gesetzt. Durchschnittlich gibt beispielsweise ein:e Hundehalter:in etwa 3.500 Euro jährlich für den Vierbeiner aus. Von stylischen Näpfen, therapeutischen Wasserbetten, In- und Outdoorkleidung bis hin zu Massagen, Friseurbesuchen, Ernährungsberatung, Schwimmkursen – nichts ist unmöglich.

Allerdings sind nur wenige dieser besonderen Ausgaben als Sonderausgaben steuerrelevant. Lediglich die Tierhalter-Haftpflichtversicherung und Spenden oder Beiträge an gemeinnützige Vereine wie beispielsweise Tasso oder PETA können entsprechend angesetzt werden.

Im Bereich außergewöhnliche Belastungen sind die Aufwendungen eines Therapie- bzw. Assistenz- oder Blindenhundes unter Umständen denkbar.

Informieren Sie sich hier, welche Steuervorteile Ihnen mit einer Behinderung zustehen: „Erhöhter Behinderten-Pauschbetrag seit 2021 – Profitieren Sie jetzt!“

Familienmitglied Fellnase

Leben die Haustiere mit Ihnen gemeinsam in Ihrem Haushalt, könnten sich einige Aufwendungen für die Vierbeiner auch als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich auswirken.

Achtung: Diese Dienstleistungen müssen im Haushalt erbracht UND unbar bezahlt werden. Es werden 20 % der Arbeitskosten berücksichtigt.

Holt etwa ein:e professionelle:r Tierbetreuer:in den Hund zum Gassigehen bei Ihnen Zuhause ab, bereitet dort Futter zu und leistet eventuell Ihrem Hund oder Ihrer Katze noch Gesellschaft, liegt eine haushaltsnahe Dienstleistung vor.

Gleiches gilt auch für folgende Leistungen, sofern diese in Ihrem Haushalt erbracht werden:

  • Fell- und Krallenpflege
  • Trainingseinheiten

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Beitragsbild © Jasmin Cheema

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Gabriele Waldau-Cheema

Als langjährige Beratungsstellenleiterin unseres Lohnsteuerhilfevereins und erfolgreiche Buchautorin ist Gabriele Waldau-Cheema eine gefragte Steuerexpertin für Zeitung, Funk und Fernsehen. Mit über 50 Jahren Berufserfahrung in vielfältigen Bereichen hat sie das Steuerrecht bestens im Blick und hält sich auch weiterhin mit vielen Fortbildungen auf dem aktuellsten Stand der Rechtslage. Inzwischen hat sie die Betreuung der Mitglieder zum größten Teil in die Hände der "jüngeren Generation" gegeben. Sie selbst widmet sich umso intensiver ihrer Autorinnen- und Vortragstätigkeit. Für die Verbraucherzentrale hat sie bereits zahlreiche Steuer-Ratgeber geschrieben. Ihre Fähigkeit steuerliche Sachverhalte einfach und verständlich zu erklären, setzt sie ebenso als Autorin unseres Steuerblogs ein.