Werbungskosten sind Aufwendungen, Ausgaben und Kosten, die durch die berufliche Tätigkeit entstehen. Das Einkommensteuergesetz spricht von „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“ (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) – so lautet die offizielle Definition. Aber was genau fällt unter diesen Posten?
Unter den Werbungskosten können Sie die tägliche Fahrt zur Arbeit, berufliche Fachliteratur, Bewerbungsfotos, Büromaterialien, doppelte Haushaltsführung und Umzüge (wenn sie beruflich bedingt sind), Reisekosten (ebenfalls beruflich bedingt), Berufskleidung, Computer und vieles, vieles mehr was unmittelbar mit Ihrer Arbeit zusammenhängt von der Steuer absetzen.
Sie bilden sich beruflich weiter? Absolvieren zum Beispiel eine Umschulung oder eine Weiterbildung zum Meister? Auch dies können Sie beim Finanzamt geltend machen. Auch Kontoführungsgebühren fließen mit ein. Warum? Weil in der Regel, auf Ihr Konto das Gehalt von Ihrem Arbeitgeber eingezahlt wird.
Bis zu 1000,-€ im Jahr können Sie pauschal, also ohne Belege, in Anspruch nehmen. Das nennt man dann Werbungskostenpauschale. Diese ist natürlich nur sinnvoll, wenn Ihre Kosten geringer sind als die 1000,-€.
Denn im Normalfall gehen diese ja keinem Beruf mehr nach. Hier gilt dann, alles was man benötigt um seine Renteneinnahmen zu sichern kann abzugsfähig sein. Zum Beispiel die Kosten für einen Steuerberater.
Lesen Sie hierzu unsere beiden Blogbeiträge „Wann und wie kann ich Arbeitskleidung absetzen?“ und „Schuhe absetzen – ist das möglich?“
Oh ja, sogar einige. Auch hier haben wir bereits zwei interessante Beiträge für Sie:
Aufwendungen für Besuchsfahrten und
Absetzbarkeit des Arbeitszimmers – der BFH hat entschieden
Und wenn Sie sich noch Fragen haben oder sich nicht sicher sind was genau unter das Thema Werbungskosten fällt – fragen Sie einfach den Lohnsteuerhilfeverein e.V.. Werden Sie Mitglied und suchen Sie sich einen Berater in Ihrer Nähe – wir beraten Sie gerne und sorgen für ein Happy End in Ihrer Steuererklärung!