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Was genau fällt alles unter Werbungskosten?

Was genau fällt alles unter Werbungskosten?

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Werbungskosten sind Aufwendungen, Ausgaben und Kosten, die durch die berufliche Tätigkeit entstehen. Das Einkommensteuergesetz spricht von „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“ (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) – so lautet die offizielle Definition. Aber was genau fällt unter diesen Posten?

Werbungskosten aufgezählt

Unter den Werbungskosten können Sie die tägliche Fahrt zur Arbeit, berufliche Fachliteratur, Bewerbungsfotos, Büromaterialien, doppelte Haushaltsführung und Umzüge (wenn sie beruflich bedingt sind), Reisekosten (ebenfalls beruflich bedingt), Berufskleidung, Computer und vieles, vieles mehr was unmittelbar mit Ihrer Arbeit zusammenhängt von der Steuer absetzen.

Sie bilden sich beruflich weiter? Absolvieren zum Beispiel eine Umschulung oder eine Weiterbildung zum Meister? Auch dies können Sie beim Finanzamt geltend machen. Auch Kontoführungsgebühren fließen mit ein. Warum? Weil in der Regel, auf Ihr Konto das Gehalt von Ihrem Arbeitgeber eingezahlt wird.

Die Werbungskostenpauschale

Bis zu 1000,-€ im Jahr können Sie pauschal, also ohne Belege, in Anspruch nehmen. Das nennt man dann Werbungskostenpauschale. Diese ist natürlich nur sinnvoll, wenn Ihre Kosten geringer sind als die 1000,-€.

Können Rentner eigentlich auch Werbungskosten geltend machen?

Denn im Normalfall gehen diese ja keinem Beruf mehr nach. Hier gilt dann, alles was man benötigt um seine Renteneinnahmen zu sichern kann abzugsfähig sein. Zum Beispiel die Kosten für einen Steuerberater.

Wie sieht es beim Thema Arbeitskleidung aus?

Lesen Sie hierzu unsere beiden Blogbeiträge „Wann und wie kann ich Arbeitskleidung absetzen?“ und „Schuhe absetzen – ist das möglich?“

Gibt es strittige Fälle?

Oh ja, sogar einige. Auch hier haben wir bereits zwei interessante Beiträge für Sie:

Aufwendungen für Besuchsfahrten und 

Absetzbarkeit des Arbeitszimmers – der BFH hat entschieden

Und wenn Sie sich noch Fragen haben oder sich nicht sicher sind was genau unter das Thema Werbungskosten fällt – fragen Sie einfach den Lohnsteuerhilfeverein e.V.. Werden Sie Mitglied und suchen Sie sich einen Berater in Ihrer Nähe – wir beraten Sie gerne und sorgen für ein Happy End in Ihrer Steuererklärung!

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ALH Steuerexperten

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit 1996 bundesweit tätig. In über 800 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 300.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die Steuerexperten:innen unserer Hauptverwaltung stehen mit ihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.